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Fläming Solar

Vertrieb von Photovoltaikanlagen & Zubehör
Mühlenstraße 10
14913 Jüterbog - Kloster Zinna

Telefon 03372 442251
Telefax 03372 442252
www.flaemingsolar.de
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Geschäftszeiten
Montag - Freitag 9.00 - 17.00 Uhr

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Mühlenstraße 10
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Ina Strauch: Termine nach Vereinbarung

Buchhaltung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FLÄMING SOLAR - Ina Strauch
OT Kloster Zinna - Mühlenstraße 10
14913 Jüterbog

1. Allgemeines

a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen zu Grunde.

b) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Annahme unserer Leistungen gilt als Anerkennung unserer Geschäftbedingungen, auch dann, wenn der Kunde unsere Leistungen mit abweichenden Bedingungen bestätigt hat.

2. Vertragsabschluß

a) Alle unsere Angebote werden erst mit dem Erhalt eines schriftlichen Auftrags des Kunden per Brief, Fax oder E-Mail und einer von uns abgestempelten und mit Unterschrift eines Vertretungsberechtigten, versandten Auftragsbestätigung gültig. Die Auftragsbestätigung kann auch dadurch geschehen, daß unmittelbar eine Rechnung per Brief, E-Mail oder Fax an den Kunden versandt wird.

b) Die Fläming Solar – Ina Strauch behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Auslieferung und Montage, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung (wie zum Beispiel: Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderungen von Vorlieferanten nötig ist.

c) Menge, Qualität und Beschreibung entsprechen dem Angebot der Fläming Solar – Ina Strauch (wenn es vom Kunden angenommen wird) oder der Bestellung des Kunden (wenn diese von der Fläming Solar – Ina Strauch angenommen wird).

d) Die Fläming Solar – Ina Strauch behält sich das Recht vor, die Warenbeschreibung insoweit abzuändern, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.

e) Soweit nicht anders im Angebot angegeben, oder zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart, sind alle genannten Preise auf der Basis der Verfügbarkeit an den vertraglich vereinbarten Ort zu liefern. Der Kunde hat die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.

3. Zahlungsbedingungen

a) Der Käufer hat den Kaufpreis innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang, zu entrichten. Zahlungen sollen nur per Banküberweisung oder Barzahlungen erfolgen. Scheckzahlungen werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt.

b) Falls zwischen Vertragsschluß und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen bzw. fallen, sind wir berechtigt, die Preissteigerungen und –Senkungen an den Kunden entsprechend weiterzuleiten bzw. die Preise angemessen zu erhöhen bzw. zu senken. Dem Kunden steht das Recht zu, die Preiserhöhung nicht zu akzeptieren. In diesem Falle sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.

c) Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, können wir - ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche- nach unserer Wahl:
- den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Kunden aussetzen; oder
- den Kunden mit Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag belasten, die sich auf 8 % p. a. über dem jeweiligen Basissatz belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist.
- bei Zahlungsverzug, sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Lieferungen, Lieferverzug und Montage

a) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart gelten unsere Lieferzeiten nur annähernd.
Nach Zustandekommen des Vertrages wird die bestellte Ware von unserem Vorlieferanten, welche eine Spedition beauftragen, geliefert.
Bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins muß uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware an dem im Rahmen der Auftragserteilung genannten Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags, vereinbarten Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Beibringung erforderlicher behördlicher Dokumente. Die Lieferung der Photovoltaikanlage erfolgt durch Anlieferung an den zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferort.
Wir sind berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von einem Vorlieferanten verursacht sind, haben wir nicht einzustehen.

b) Der Kunde gestattet uns oder den von uns beauftragen Dritten uneingeschränkten Zugang zum Grundstück und dem Gebäude, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Liefer- und Montageleistungen erforderlich ist. Wenn der Kunde sich am Fälligkeitstag in Annahmeverzug befindet, muß er dennoch den Kaufpreis zahlen.

c) Dem Kunden obliegt es, dafür Sorge zu tragen, das mit der Montage und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage vereinbarungsgemäß begonnen und durchgeführt werden kann.
Sollten Wetterbedingungen, insbesondere im Winter, den Baufortschritt in irgendeiner Form behindern, so können von Seiten des Kunden keinerlei Ansprüche gegen die Firma Fläming Solar – Ina Strauch aufgrund hierdurch entstehender Verzugs- oder sonstigen Schäden geltend gemacht werden. Eventuell entstehende Mehraufwendungen für Schnee- und Eisbeseitigung im Baustellenbereich und das Zugänglichmachen, bzw. zur Absicherung derselben im Rahmen erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen trägt ausschließlich der Kunde.

d) Baugenehmigungen  und etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen müssen vor Beginn der Montagearbeiten seitens des Kunden sichergestellt werden. Dies gilt auch für den statischen Nachweis.

e) Die Fläming Solar – Ina Strauch verkauft Photovoltaikanlagen und Zubehör, betreibt aber keine Montage oder Installation von Photovoltaikanlagen und tätigt keine elektrischen  Anschlüsse. Die Beauftragung bzw. Durchführung der fachgerechten Montage und Installation der Anlage wird, in Absprache mit dem Kunden, von einer beauftragten Fachfirma durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt, wenn nicht anders vertraglich vereinbart,
der Kunde. Die anfallenden Kosten für die Montage der PV-Anlage, sind durch  Rechnungslegung der Fachfirma, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

5. Versand und Gefahrenübergang

Die Versendung der Ware erfolgt nicht von unserer Betriebsstätte (Gelände d. Fläming Solar). Wir geben bei unseren jeweiligen Großhändlern lediglich die Ware zur Auslieferung frei und lassen sie von dort aus direkt an die vom Kunden genannte Anschrift liefern.
a) Sofern der Kunde Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der gekauften Ware erst bei Übergabe an diesen auf ihn über.

b) Bei Unternehmern geht die Gefahr über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person/Unternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung die Betriebsstätte von Fläming Solar oder das Auslieferungslager des Großhändlers verlassen hat. Wird der Versand ohne das verschulden von Fläming Solar verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6. Abnahme

a) Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach betriebsfertiger Montage der Photovoltaikanlage, sofern vom Kunden gewünscht und beauftragt. Die Abnahme gilt in jedem Fall als erfolgt, wenn die Anlage in Betrieb genommen worden ist. Die Gefahr einer wesentlichen Verschlechterung, sowie die Gefahr eines zufälligen Untergangs geht auf den Kunden bereits dann über, wenn die Solarmodule auf das dazugehörige Trägersystem aufgebracht sind.

b) Der Kunde ist verpflichtet die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Fläming Solar – Ina Strauch.

b) Nach etwaigem Rücktritt vom Vertrag haben wir das Recht, die Photovoltaikanlage herauszuverlangen, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen.
Wird von der Firma Fläming Solar – Ina Strauch gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht der Fläming Solar das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der dem Rechnungswert der Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, sind sich Fläming Solar mit ihm darüber einig, das er Fläming Solar das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und dies unentgeltlich für Fläming Solar verwahrt.

c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit Klage erhoben werden kann.
Soweit der Kunde dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
Wiederverkäufern ist der Verkauf der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an die Fläming Solar – Ina Strauch ab. Fläming Solar nimmt die Abtretung an. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Fläming Solar nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Der Käufer ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen Fläming Solar – Ina Strauch gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

d) Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet. Er ist verpflichtet, Fläming Solar Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Käufer untersagt.

8. Mängelrüge

a) Der Kunde hat die Ware und die Verpackung unverzüglich nach Anlieferung zu überprüfen. Offensichtliche Material- u. Produktionsmängel, sowie Fehlmengen und Falschlieferungen hat der Kunde Fläming Solar innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen. Der Lauf der Frist beginnt, sobald der Kunde den offensichtlichen Mangel erkannt hat. Mit Einbau der gelieferten Solarmodule in oder auf Trägerelemente und Einbringung in die Gesamtanlage bestätigt der Kunde, daß keine offensichtlichen Mängel an den gelieferten Solarmodulen von ihm festgestellt wurden.

b) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, findet § 377 HGB Anwendung.

c) Dem Kunden ist bekannt, daß bei Photovoltaikgeräten, insbesondere bei Wechselrichtern,
Funktionsausfälle durchaus auftreten können. Im Falle von Funktions- oder Betriebsstörungen müssen diese Geräte unter erheblichen Aufwand wieder zum Laufen gebracht werden.
Hierzu mag ein Geräteaustausch notwendig sein, daher verweisen wir auf einen Wartungs- bzw. Servicevertrag mit dem Elektroinstallationsbetrieb, welcher die Anlage montiert und installiert hat.

9. Haftung

a) Fläming Solar haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Fläming Solar uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. dem Produkthaftungsgesetz, umfaßt werden.

b) Für solche Schäden, die nicht von (a) erfaßt werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Fläming Solar, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflichten). Darüber hinaus beschränkt sich die Haftung von Fläming Solar auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

c) Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von (a) noch von (b) erfaßt werden (so genannte unwesentliche Vertragspflichten), haftet Fläming Solar gegenüber Verbrauchern begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

d) Unsere Haftung ist ausgeschlossen:

  • aa) bei natürlichem Verschleiß der Produkte;

  • bb) bei nicht ordnungsgemäßer Behandlung oder Verarbeitung;

  • cc) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;

  • dd) bei Schäden die durch Arbeiten Dritter entstehen, welche der Kunde beauftrag hat.


e) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10. Gerichtstand und Schlußbestimmungen

a) Als Gerichtstand ist für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Luckenwalde vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Wir sind jedoch nach der Wahl berechtigt, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtstand zu erheben.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.

c) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen der Fläming Solar- Ina Strauch und dem Kunden und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle
der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen.

FLÄMING SOLAR – Ina Strauch
OT Kloster Zinna – Mühlenstraße 10
14913 Jüterbog
Deutschland